Skip to main content
Barrierefreie Optionen
Schriftgröße
Kontrast
Mauszeiger
Zurücksetzen
ALT+R

Satzung

Eine Satzung regelt die grundlegenden Eckpunkte, innerhalb derer sich die Arbeit eines Verbands abspielt. Sie muss insbesondere Aussagen zum Vereinszweck, zur Mitgliedschaft, zum Vorstand und zu den weiteren Gremien und Delegierten machen. Sie regelt grundsätzlich immer nur absolut notwendige Punkte und Aspekte. Die konkrete Umsetzung erfolgt in Geschäftsordnungen und/oder in sonstigen Festlegungen.

Seit Gründung des Deutschen Verbands für Gebärdensprachkultur und Hörgeschädigten Bielefeld und Umland e.V. (VGHBU) hat der Verband mehrfach seine Satzung geändert. Strukturelle Veränderungen des Verbands sind Teil eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses, der den VGHBU von Beginn an prägt und Zeichen eines lebendigen Verbandsgeschehens ist.Solche Veränderungen sind immer die Reaktion auf sich verändernde innere wie äußere Rahmenbedingungen, wenn der VGHBU sich also neuen Herausforderungen stellt und die vorhandenen Strukturen dafür nicht mehr als ausreichend angesehen wurden. Nicht jede strukturelle Veränderung im VGHBU zog und zieht eine Satzungsänderung nach sich. Müssen jedoch Strukturen verändert werden, die in der Satzung festgeschrieben sind, ist eine Satzungsänderung unumgänglich.

Die Satzung ist jedoch nur der äußere Rahmen für die vielfältigen Aktivitäten des VGHBU gemeinsam mit seinen das Verbandsleben mit gestaltenden Mitgliedern. Wir laden Sie alle daher ganz herzlich ein, Ihren Teil für die Gestaltung unseres Verbandslebens beizutragen.

​Satzung zum Downloaden

Khalid Freidenberger                                                                                                                                         18.04.2017

VGHBU Vorstand