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Gehörlosenberatung bei der Sparkasse Bielefeld

Die Sparkasse Bielefeld bietet weiterhin Beratungen für Gehörlose und Menschen mit Hörschädigungen an.

Die Beratungen werden dabei durch die Dipl. Gebärdensprachdolmetscherin Frau Petra Landmann begleitet.

Für wen?

Die Beratung ist für gehörlose Kundinnen und Kunden der Sparkasse Bielefeld vorgesehen.

Wie melde ich mich an?

Anmeldungen können ab sofort über die E-Mailadresse dgs-beratung@sparkasse-bielefeld.de vorgenommen werden.

Bitte geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Kontonummer, Ihr Beratungsthema, den Wunschtermin und Ihre Wunschfiliale an (falls Sie nicht ins Beratungszentrum City kommen können).

Sie erhalten anschließend eine Bestätigung per E-Mail.

Sonderberatungstage für Gehörlose

in der Sparkasse Bielefeld
Beratungszentrum City,
Stresemannstr. 15, 33602 Bielefeld

Wann?

Freitag, 26. Juli 2024
Vormittags zwischen 9 – 12 Uhr

Donnerstag, 12. September 2024
Nachmittags zwischen 15 – 18 Uhr

Donnerstag, 17. Oktober 2024
Nachmittags zwischen 15 – 18 Uhr

Freitag, 15. November 2024
Vormittags zwischen 9 – 12 Uhr

Donnerstag, 12. Dezember 2024
Nachmittags zwischen 15 – 18 Uhr

Für wen?

Die Beratung ist für gehörlose Kundinnen und Kunden der Sparkasse Bielefeld vorgesehen.

Wie geht das?

Beraten wird von dem Team des Beratungszentrums City. Zur besseren Kommunikation wird
Dipl. Gebärdensprachdolmetscherin Frau Petra Landmann an den Terminen teilnehmen.


Wie melde ich mich an?

Anmeldungen können ab sofort über die Mailadresse dgs-beratung@sparkasse-bielefeld.de vorgenommen werden.


➔ Bitte geben Sie dafür Ihren Namen, Ihre Kontonummer, Ihr Beratungsthema und den Wunschtermin an.

„Das Behindertentestament“ – Was passiert

Einladung zur Informations-Veranstaltung:


„Das Behindertentestament“ – Was passiert mit meinem Kind nach meinem Tod? Kann ich ihm überhaupt etwas vererben?

Wann?Wo?
Montag, den 17. Juni
18:00 bis 19:30 Uhr
Stadtteilzentrum- Grüner Würfel, Kesselbrink 2, 33602 Bielefeld


Was?


Ist ein Kind mit Behinderung dauerhaft auf Hilfe angewiesen, sollten die Eltern testamentarisch eine gute Vorsorge für ihre Kinder treffen. Das sogenannte „Behindertentestament“ soll sicherstellen, dass ein Kind mit Behinderung wirksam und zu seinem Nutzen erben kann, ohne dass das Erbe in kurzer Zeit für die Kosten benötigter Unterstützungsleistungen aufgebraucht wird.


Der Rechtsanwalt und Notar Wilko Wiesner wird in einem Vortrag über die testamentarischen Ausgestaltungsmöglichkeiten informieren. Während der Veranstaltung erhalten Sie Hinweise, wie im Spannungsfeld von Erb- und Sozialrecht konkrete Regelungen zugunsten des betroffenen Menschen mit Behinderung gefunden werden können.


Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist kostenlos.
Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist nicht nötig.
Gebärdensprachdolmetscher werden bei der Veranstaltung vor Ort sein.