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„Das Behindertentestament“ – Was passiert

Einladung zur Informations-Veranstaltung:


„Das Behindertentestament“ – Was passiert mit meinem Kind nach meinem Tod? Kann ich ihm überhaupt etwas vererben?

Wann?Wo?
Montag, den 17. Juni
18:00 bis 19:30 Uhr
Stadtteilzentrum- Grüner Würfel, Kesselbrink 2, 33602 Bielefeld


Was?


Ist ein Kind mit Behinderung dauerhaft auf Hilfe angewiesen, sollten die Eltern testamentarisch eine gute Vorsorge für ihre Kinder treffen. Das sogenannte „Behindertentestament“ soll sicherstellen, dass ein Kind mit Behinderung wirksam und zu seinem Nutzen erben kann, ohne dass das Erbe in kurzer Zeit für die Kosten benötigter Unterstützungsleistungen aufgebraucht wird.


Der Rechtsanwalt und Notar Wilko Wiesner wird in einem Vortrag über die testamentarischen Ausgestaltungsmöglichkeiten informieren. Während der Veranstaltung erhalten Sie Hinweise, wie im Spannungsfeld von Erb- und Sozialrecht konkrete Regelungen zugunsten des betroffenen Menschen mit Behinderung gefunden werden können.


Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist kostenlos.
Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist nicht nötig.
Gebärdensprachdolmetscher werden bei der Veranstaltung vor Ort sein.